Aktuelles von der Wärmeversorgung GmbH
01.10.2024 Preisanpassung Arbeitspreis
Auch für das vierte Quartal 2024 wurde ein Anstieg der Beschaffungsindizes verzeichnet. Demzufolge ändert sich der Fernwärmepreis von 123,44 €/MWh auf 127,63 €/MWh. Aufgrund des neuen Emissionsfaktors für den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 beträgt die CO2 Abgabe 7,5555 €/MWh. Die CO2-Abgabe ist vollständig im Arbeitspreis enthalten.01.07.2024 Preisanpassung Arbeitspreis
Entgegen der Erwartung sind die Beschaffungspreise für das dritte Quartal 2024 wieder gestiegen. Demzufolge ändert sich der Fernwärmepreis von 121,18 €/MWh auf 123,44 €/MWh. Aufgrund des neuen Emissionsfaktors für den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 beträgt die CO2 Abgabe 7,5555 €/MWh. Wie bereits im letzten Quartal beschrieben, ist die CO2-Abgabe vollständig im Arbeitspreis enthalten.02.05.2024 Preisanpassung Arbeitspreis
Das Statistische Bundesamt hat Anfang des Jahres 2024 damit begonnen die Statistischen Indexwerte auf die Basis 2021 = 100 zu bringen. Bei dieser Gelegenheit wurden die einzelnen Indexwerte und deren Zusammensetzung überarbeitet. Dieser Prozess wurde scheinbar am 26.04.2024 abgeschlossen. Daraus ergibt sich eine verspätete Bekanntgabe der Preise für das zweite Quartal 2024. Die daraus resultierenden Veränderungen im Bezug auf die Indexbezeichnung und die Änderung der Basiswerte 2017 entnehmen Sie bitte dem Dokument „Umbasierung der Indexwerte Stand 2024“, welches Sie in unserem Downloadbereich finden können. Mit der Änderung auf das Basisjahr 2021 ist es leider nicht länger möglich den CO2-Anteil aus den betroffenen Indexwerten herauszurechnen. Demzufolge sind die CO2-Kosten weiterhin anteilig in den Indexwerten enthalten, jedoch ist der Anteil nicht länger ermittelbar, sodass die WVR davon ausgehen muss, dass die CO2-Kosten vollständig durch die Preisanpassungsformel abgebildet werden. Das bedeutet für Sie als Kunden, dass Ihr Arbeitspreis niedriger ist als der reale Preis, da der CO2-Anteil in der Formel weniger als 50 % des realen CO2-Preises beträgt. Gemäß Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 vom 21. Dezember 2022 (EBeV 2030) und unter Berücksichtigung der gestiegenen CO2-Emissionsbepreisung von 7,61 €/tCO2, müssen zum Fernwärmepreis 7,61 €/MWh CO2 hinzugerechnet werden. Wie bereits zuvor erläutert geht die WVR davon aus, dass im Fernwärmepreis bereits 7,61 €/MWh CO2-Abgabe enthalten ist. Damit ergibt sich ein Arbeitspreis von 120,98 €/MWh. Im ersten Quartal belief sich der Arbeitspreis inklusive CO2-Abgabe auf 124,94 €/MWh. Die temporäre Mehrwertsteuersenkung von 19 % auf 7 % endete am 31.03.2024. Seit 01.04.2024 gelten wieder 19 % Mehrwertsteuer.01.01.2024 Preisanpassung Arbeitspreis
Gemäß Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 vom 21. Dezember 2022 (EBeV 2030) und unter Berücksichtigung der gestiegenen CO2-Emissionsbepreisung von 7,61 €/tCO2 müssen zum Fernwärmepreis 7,61 €/MWh CO2 hinzugerechnet werden. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die CO2-Abgabe anteilig in einigen Indexwerten der Preisanpassungsformel enthalten. Dies entspricht durch die Monate September, Oktober, November 2023 für den Preis des ersten Quartals 2024 einem Betrag von 1,50 €/MWh. Also erhöht sich der berechnete Fernwärmepreis um 6,11 €/MWh. Auch der Fernwärmepreis erfährt einen leichten Anstieg auf 118,83 €/MWh. Im ersten Quartal 2024 ergibt sich ein Arbeitspreis von AP = 118,83 €/MWh (Formelpreis) + 6,11 €/MWh (CO2-Abgabe) = 124,94 €/MWh (neuer Fernwärmepreis). Im Arbeitspreis sind 7,61 €/MWh CO2-Abgabe enthalten. Die Energiepreisbremse lief zum 31.12.2023 aus.01.01.2024 Preisanpassung Mengenpreis
Gemäß Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 vom 21. Dezember 2022 (EBeV 2030) und unter Berücksichtigung der gestiegenen CO2-Emissionsbepreisung von 7,61 €/tCO2 müssen zum Fernwärmepreis 7,61 €/MWh CO2 hinzugerechnet werden. Entgegen unserer Preisformel, MP = 204,81 €/MWh (Formelpreis) können wir weiterhin ein Preis von MP = 143,10 €/MWh anbieten. Der gestiegene CO2 Preis muss jedoch aufgeschlagen werden. Damit ergibt sich für das 1. Halbjahr 2024 ein Mengenpreis von MP = 143,10 €/MWh (Formelpreis) + 4,36 €/MWh (CO2-Abgabe nach Abzug Indexanteil) = 147,46 €/MWh (neuer Fernwärmepreis). Im Mengenpreis sind 7,61 €/MWh CO2-Abgabe enthalten.01.10.2023 Preisanpassung Arbeitspreis
Die von der Bundesregierung beschlossene CO2-Abgabe begleitet uns auch weiterhin. Demzufolge wären auf dem Fernwärmepreis 5,46 €/MWh zusätzlich zum Fernwärmepreis zu entrichten. Aufgrund der Erzeugungsstruktur der WVR Wärmeversorgung GmbH Radeberg konnte die zusätzliche Belastung auf 4,12 €/MWh gesenkt werden. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die CO2-Abgabe anteilig in einigen Indexwerten der Preisanpassungsformel enthalten. Dies entspricht durch die Monate Juni, Juli und August 2023 für den Preis des vierten Quartals 2023 einem Betrag von 1,63 €/MWh. Also erhöht sich der berechnete Fernwärmepreis nur um 2,49 €/MWh. Die momentane Energielage zeigt die erste vorsichtige Entspannung, sodass wir, einen leichten Rückgang im Arbeitspreis verzeichnen können. Im 3. Quartal 2023 ergibt sich somit ein Arbeitspreis von AP = 116,61 €/MWh (Formelpreis) + 2,49 €/MWh (CO2-Abgabe) = 119,10 €/MWh (neuer Fernwärmepreis). Im Arbeitspreis sind 4,12 €/MWh CO2-Abgabe enthalten. Die Energiepreisbremse von brutto 9,5 ct/kWh für 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 2023 gilt weiterhin. Der Entlastungsbetrag (Differenzbetrag) wird aus Mitteln des Bundes finanziert.01.07.2023 Preisanpassung Arbeitspreis
Die von der Bundesregierung beschlossene CO2-Abgabe begleitet uns auch weiterhin. Demzufolge wären auf dem Fernwärmepreis 5,46 €/MWh zusätzlich zum Fernwärmepreis zu entrichten. Aufgrund der Erzeugungsstruktur der WVR Wärmeversorgung GmbH Radeberg konnte die zusätzliche Belastung auf 4,12 €/MWh gesenkt werden. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die CO2-Abgabe anteilig in einigen Indexwerten der Preisanpassungsformel enthalten. Dies entspricht durch die Monate März, April und Mai 2023 für den Preis des dritten Quartals 2023 einem Betrag von 1,53 €/MWh. Also erhöht sich der berechnete Fernwärmepreis nur um 2,59 €/MWh. Die momentane Energielage zeigt die erste vorsichtige Entspannung, sodass wir, einen leichten Rückgang im Arbeitspreis verzeichnen können. Im 3. Quartal 2023 ergibt sich somit ein Arbeitspreis von AP = 126,31 €/MWh (Formelpreis) + 2,59 €/MWh (CO2-Abgabe) = 128,90 €/MWh (neuer Fernwärmepreis). Im Arbeitspreis sind 4,12 €/MWh CO2-Abgabe enthalten. Die Energiepreisbremse von brutto 9,5 ct/kWh für 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 2023 gilt weiterhin. Der Entlastungsbetrag (Differenzbetrag) wird aus Mitteln des Bundes finanziert.01.07.2023 Preisanpassung Mengenpreis
Entgegen unserer Preisformel, MP = 238,87 €/MWh (Formelpreis) + 1,86 €/MWh (CO2-Abgabe) = 240,73 €/MWh (neuer Fernwärmepreis) für das 2. Halbjahr 2023 können wir weiterhin einen Mengenpreis von MP = 143,10 €/MWh (Formelpreis) + 1,62 €/MWh (CO2-Abgabe) = 143,97 €/MWh (neuer Fernwärmepreis) erheben. Im Mengenpreis sind 4,12 €/MWh CO2-Abgabe enthalten.20.06.2023 Rückwirkende Preisanpassung aufgrund rückwirkender Änderung der Indexwerte
Bei der Berechnung der neuen Quartalspreise wurde festgestellt, dass das Statistische Bundesamt im Mai 2023 rückwirkend zum Januar 2023 die Indexwerte geändert hat. Dieses wurde ohne jegliche Information an uns als Versorger unternommen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wir, als Ihr Versorger, geänderte Preise für die Monate April bis Juni berechnen müssen. Des Weiteren teilte uns im Mai 2023 unser Energielieferant mit, dass wir bei unserem eingesetzten Biogas nicht die Kriterien der Nachhaltigkeit im vollen Umfang erfüllen, um ab Januar 2023 weiterhin CO2-abgabefrei zu sein. Die WVR hat sich dazu entschieden, dass wir Ihnen, als Endverbraucher, die Mehrkosten für die zusätzliche Biogas CO2-Abgabe nicht weiterberechnen werden. Wir tragen den zusätzlichen Anteil selbst. Wir sind der Ansicht, dass wir somit eine akzeptable Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Versorger und Verbraucher erzielen. Daraus ergibt sich folgende Änderung für das 2. Quartal 2023: AP = 148,51 € / MWh (AP alt) AP = 143,49 € / MWh (AP neu)01.04.2023 Preisanpassung Arbeitspreis
Die von der Bundesregierung beschlossene CO2-Abgabe begleitet uns auch weiterhin. Demzufolge wären auf dem Fernwärmepreis 5,46 €/MWh zusätzlich zum Fernwärmepreis zu entrichten. Aufgrund der Erzeugungsstruktur der WVR Wärmeversorgung GmbH Radeberg konnte die zusätzliche Belastung auf 4,12 €/MWh gesenkt werden. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die CO2-Abgabe anteilig in einigen Indexwerten der Preisanpassungsformel enthalten. Dies entspricht durch die Monate Dezember 2022, Januar und Februar 2023 für den Preis des zweite Quartals 2023 einem Betrag von 1,39 €/MWh. Also erhöht sich der berechnete Fernwärmepreis nur um 2,73 €/MWh. Die momentane Energielage zeigt die erste vorsichtige Entspannung, sodass wir, einen leichten Rückgang im Arbeitspreis verzeichnen können. Im 2. Quartal 2023 ergibt sich somit ein Arbeitspreis von AP = 145,78 €/MWh (Formelpreis) + 2,73 €/MWh (CO2-Abgabe) = 148,51 €/MWh (neuer Fernwärmepreis) erheben. Im Arbeitspreis sind 4,12 €/MWh CO2-Abgabe enthalten. Die Energiepreisbremse von brutto 9,5 ct/kWh für 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 2023 gilt weiterhin. Der Entlastungsbetrag (Differenzbetrag) wird aus Mitteln des Bundes finanziert.09.01.2023 Wärmepreisbremse nach EWPBG
Das Bundeskabinett hat am 25. November Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen vorgelegt. Der Deutsche Bundestag verabschiedete die Gesetzentwürfe für die Energiepreisbremsen am 15. Dezember. Am 16. Dezember stimmte der Bundesrat den gesetzlichen Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen zu. Die Gesetze traten im Wesentlichen am 24. Dezember 2022 in Kraft. Die staatliche Entlastung gilt ab März 2023 rückwirkend zum 01. Januar 2023. Das bedeutet: Private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gas- oder Wärmeverbrauch von bis zu 1,5 GWh pro Jahr und Abnahmestelle erhalten ab 01. März ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis. Das heißt, der Preis für Gaskunden ist für 80 Prozent des Verbrauchs gedeckelt, und zwar bei 12 ct/kWh. Kleinere und mittlere Wärmekunden erhalten ebenfalls für 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs einen garantierten Bruttoarbeitspreis. Dieser liegt für Wärme bei 9,5 ct/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieser Kontingente muss jeweils der dann gültige vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin. Wir berücksichtigen den Entlastungsbeitrag bei Ihren monatlichen Abschlagszahlungen und Rechnungen ab März 2023 automatisch. Sollten Sie keiner Sepa-Lastschrift zugestimmt haben, sondern per Dauerauftrag oder Überweisung den Abschlag oder die Rechnung begleichen, können Sie den von uns mitgeteilten Abschlag bzw. Rechnungsbetrag ab März 2023 berücksichtigen.01.01.2023 Preisanpassung Arbeitspreis
Die von der Bundesregierung beschlossene CO2-Abgabe begleitet uns auch weiterhin. Demzufolge wären auf dem Fernwärmepreis 5,46 €/MWh zusätzlich zum Fernwärmepreis zu entrichten. Aufgrund der Erzeugungsstruktur der WVR Wärmeversorgung GmbH Radeberg konnte die zusätzliche Belastung auf 4,12 €/MWh gesenkt werden. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die CO2-Abgabe anteilig in einigen Indexwerten der Preisanpassungsformel enthalten. Dies entspricht durch die Monate September, Oktober und November 2022 für den Preis des ersten Quartals 2023 einem Betrag von 1,34 €/MWh. Also erhöht sich der berechnete Fernwärmepreis nur um 2,78 €/MWh. Die momentane Energielage ist sehr angespannt. Nichts destotrotz ist es uns in enger Zusammenarbeit mit unserem Energielieferanten, gelungen die Preise. Sodass wir, entgegen unserer Preisformel, AP = 188,02 €/MWh (Formelpreis) + 2,78 €/MWh (CO2-Abgabe) = 190,80 €/MWh (neuer Fernwärmepreis) im 1. Quartal 2023 weiterhin einen Arbeitspreis von AP = 147,00 €/MWh (Formelpreis) + 2,78 €/MWh (CO2-Abgabe) = 149,78 €/MWh (neuer Fernwärmepreis) erheben. Im Arbeitspreis sind 4,12 €/MWh CO2-Abgabe enthalten.01.01.2023 Preisanpassung Mengenpreis
Entgegen unserer Preisformel, MP = 312,96 €/MWh (Formelpreis) + 1,62 €/MWh (CO2-Abgabe) = 314,58 €/MWh (neuer Fernwärmepreis) im 1. Halbjahr 2023 weiterhin einen Mengenpreis von MP = 143,10 €/MWh (Formelpreis) + 1,62 €/MWh (CO2-Abgabe) = 143,97 €/MWh (neuer Fernwärmepreis) erheben. Im Mengenpreis sind 4,12 €/MWh CO2-Abgabe enthalten.Aktuelles von der Wärmeversorgung GmbH 2022
25.11.2022 Wärme Soforthilfe nach Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG vom 19.11.2022
Mit Inkrafttreten des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes am 19.11.2022 regelt die Bundesrepublik Deutschland die einmalige Entlastung von Kosten für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme. Hierfür hat die WVR Wärmeversorgung GmbH Radeberg, für ihre Kunden am heutigen 25.11.2022 den Entlastungsbetrag beantragt. Sobald der Betrag bei der WVR eingegangen ist, jedoch spätestens bis zum 31.12.2022, erhalten die Kunden der WVR den entsprechenden Erstattungsbetrag als Zahlung auf das uns bekannte Konto überwiesen. Als Nachweis wird eine entsprechende Gutschrift erstellt. Daher bitten wir alle Kunden, welche eine Vorauszahlung leisten, diese auch für den Dezember zu leisten. Der Entlastungsbetrag wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Mit der Beantragung mussten unter anderem folgende Daten an das Prüfungsunternehmen PwC PricewaterhouseCoopers GmbH übermittelt werden: Kundenname; Adresse der Verbrauchsstelle; Jahresverbrauch 2021; zusätzlich bei Firmenkunden die Firmenadresse; die Telefonnummer und die E-Mailadresse. Sollte es die Prüfung von PwC erfordern, werden in Einzelfällen ebenfalls die Kontaktdaten unserer Privatkunden übermittelt. Uns ist bewusst, dass es schwierige Zeiten sind und wir geben unser Bestes, dass der Entlastungsbetrag schnellstmöglich bei unseren Kunden ankommt.07.10.2022 Senkung der MwSt auf 7%
In der heutigen Sitzung hat der Deutsche Bundesrat der vorübergehenden Absenkung der Umsatzsteuer auf Fernwärme zugestimmt. Erst vor einer Woche stimmte der Deutsche Bundestag zu. Erstaunlicherweise ist die MwSt-Senkung auf Fernwärme erst seit 28.09.2022 bekannt. Die Senkung soll ab 01.10.2022 bis 31.03.2024 gelten. Dies setzen wir natürlich für unsere Kunden zeitnah um.01.10.2022 Preisanpassung
Die von der Bundesregierung beschlossene CO2-Abgabe begleitet uns auch weiterhin. Demzufolge wären auf dem Fernwärmepreis 5,46 €/MWh zusätzlich zum Fernwärmepreis zu entrichten. Aufgrund der Erzeugungsstruktur der WVR Wärmeversorgung GmbH Radeberg konnte die zusätzliche Belastung auf 4,12 €/MWh gesenkt werden. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die CO2-Abgabe anteilig in einigen Indexwerten der Preisanpassungsformel enthalten. Dies entspricht durch die Monate Juni, Juli und August 2022 für den Preis des vierten Quartals 2022 einem Betrag von 1,34 €/MWh. Also erhöht sich der berechnete Fernwärmepreis nur um 2,78 €/MWh. Die momentane Energielage ist sehr angespannt. Nichts destotrotz ist es uns in enger Zusammenarbeit mit unserem Energielieferanten, gelungen die Preise im vierten Quartal unter 150,00 €/MWh zu halten. Sodass wir, entgegen unserer Preisformel, AP = 157,26 €/MWh (Formelpreis) + 2,78 €/MWh (CO2-Abgabe) = 160,04 €/MWh (neuer Fernwärmepreis) im 4. Quartal 2022 einen Arbeitspreis von AP = 147,00 €/MWh (Formelpreis) + 2,78 €/MWh (CO2-Abgabe) = 149,78 €/MWh (neuer Fernwärmepreis) erheben. Im Arbeitspreis sind 4,12 €/MWh CO2-Abgabe enthalten.01.07.2022 Preisanpassung
Die momentane Energielage ist sehr angespannt. Nichts destotrotz ist es der WVR in enger Zusammenarbeit mit dem Energielieferanten gelungen, die Preise im dritten Quartal ebenfalls stabil zu halten, sodass wir, entgegen unserer Preisformel, AP = 131,38 €/MWh (Formelpreis) + 2,71 €/MWh (CO2-Abgabe) = 134,09 €/MWh (neuer Fernwärmepreis) den Arbeitspreis des 1. Quartals von AP = 92,27 €/MWh (Formelpreis) + 2,39 €/MWh (CO2-Abgabe) = 94,66 €/MWh (neuer Fernwärmepreis) weiterhin halten können. Im Arbeitspreis sind 4,12 €/MW CO2-Abgabe enthalten. Selbiges gilt für den Mengenpreis. Auch hier ist es gelungen, für das 2. Halbjahr, entgegen unserer Preisanpassungsformel, MP = 220,80 €/MWh (Formelpreis) + 1,62 €/MWh (CO2-Abgabe) = 222,42 €/MWh (neuer Fernwärmepreis) den Mengenpreis des 1. Halbjahres von MP = 143,10 €/MWh (Formelpreis) + 0,87 €/MWh (CO2-Abgabe) = 143,97 €/MWh (neuer Fernwärmepreis) beizubehalten. Im Mengenpreis sind 4,12 €/MW CO2 Abgabe enthalten.11.04.2022: Stelle besetzt
Die WVR Wärmeversorgung GmbH Radeberg hat die Verstärkung für ihr Team gefunden. Viele Dank an alle Interessenten und viel Erfolg.01.04.2022 Preisanpassung
Die momentane Energielage ist sehr angespannt. Nichts destotrotz ist es der WVR in enger Zusammenarbeit mit dem Energielieferanten gelungen, die Preise im zweiten Quartal stabil zu halten, sodass wir, entgegen unserer Preisformel, AP = 114,74 €/MWh (Formelpreis) + 2,39 €/MWh (CO2-Abgabe) = 117,13 €/MWh (neuer Fernwärmepreis) den Arbeitspreis des 1. Quartals von AP = 92,27 €/MWh (Formelpreis) + 2,39 €/MWh (CO2-Abgabe) = 94,66 €/MWh (neuer Fernwärmepreis) weiterhin halten können. Im Arbeitspreis sind 4,12 €/MW CO2-Abgabe enthalten.01.01.2022: Stellenausschreibung
Die WVR Wärmeversorgung GmbH Radeberg sucht Verstärkung für ihr Team. Details zur Bewerbung finden Sie in der Stellenausschreibung Kesselwärter-Elektriker im Downloadbereich.01.01.2022 Preisanpassung
Die von der Bundesregierung beschlossene CO2-Abgabe begleitet uns auch weiterhin. Demzufolge wären auf dem Fernwärmepreis 5,46 €/MWh zusätzlich zum Fernwärmepreis zu entrichten. Zur zusätzlichen Belastung durch die CO2-Abgabe wirkt sich der explosionsartige Anstieg bei den Energiebeschaffungspreisen, insbesondere Erdgas und Strom, sehr stark auf den Fernwärmepreis aus. Aufgrund der Erzeugungsstruktur konnte jedoch die Belastung durch die CO2-Abgabe auf 4,12 €/MWh gesenkt werden. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die CO2-Abgabe anteilig in einigen Indexwerten der gültigen Preisanpassungsformel enthalten. Dies entspricht, durch die 3/1/3 Regelung für den Arbeitspreis des ersten Quartals 2022, einem Betrag von 1,73 €/MWh. Also erhöht sich der berechnete Fernwärmepreis durch die CO2-Abgabe nur um 2,39 €/MWh. Die Berechnung nach gültigem Preisblatt ergibt für das 1. Quartal 2022 einen Arbeitspreis von AP = 92,27 €/MWh (Anpassungsformel) + 2,39 €/MWh (CO2-Abgabe) = 94,66 €/MWh (neuer Arbeitspreis). Durch die 6/1/6 Regelung ergibt sich für den Mengenpreis des 1. Halbjahres 2022 eine bereits enthaltene CO2-Abgabe von 3,25 €/MWh. Also erhöht sich der berechnete Mengenpreis nur um 0,87 €/MWh. Die Berechnung nach gültigem Preisblatt ergibt für das 1. Halbjahr 2022 einen Mengenpreis von MP = 143,10 €/MWh (Anpassungsformel) + 0,87 €/MWh (CO2-Abgabe) = 143,97 €/MWh (neuer Mengenpreis).Aktuelles von der Wärmeversorgung GmbH 2021
01.10.2021 Preisanpassung
Die von der Bundesregierung beschlossene CO2-Abgabe begleitet uns auch weiterhin. Demzufolge wären auf dem Fernwärmepreis 4,55 €/MWh zusätzlich zum Fernwärmepreis zu entrichten. Zur zusätzlichen Belastung durch die CO2-Abgabe wirkt sich der Erdgaspreisanstieg sehr stark auf den Fernwärmepreis aus. Aufgrund der Erzeugungsstruktur konnte jedoch die Belastung durch die CO2-Abgabe auf 3,37€/MWh gesenkt werden. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die CO2-Abgabe anteilig in einigen Indexwerten der gültigen Preisanpassungsformel enthalten. Dies entspricht, durch die 3/1/3 Regelung für den Arbeitspreis des vierten Quartals 2021, einem Betrag von 1,83 €/MWh. Also erhöht sich der berechnete Fernwärmepreis durch die CO2-Abgabe nur um 1,54 €/MWh. Die Berechnung nach gültigem Preisblatt ergibt für das 4. Quartal 2021 einen Arbeitspreis von AP = 70,58 €/MWh (Anpassungsformel) + 1,54 €/MWh (CO2-Abgabe) = 72,12 €/MWh (neuer Arbeitspreis).Hier finden Sie stets die neuesten Infos zu WVR und Fernwärme
01.07.2021Preisanpassung
Die von der Bundesregierung beschlossene CO2-Abgabe begleitet uns auch weiterhin. Demzufolge wären auf dem Fernwärmepreis 4,55 €/MWh zusätzlich zum Fernwärmepreis zu entrichten. Zur zusätzlichen Belastung durch die CO2-Abgabe sind auch die reinen Beschaffungspreise stark gestiegen. Aufgrund der Erzeugungsstruktur konnte jedoch die Belastung durch die CO2-Abgabe auf 3,37€/MWh gesenkt werden. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die CO2-Abgabe anteilig in einigen Indexwerten der gültigen Preisanpassungsformel enthalten. Dies entspricht, durch die 3/1/3 Regelung für den Arbeitspreis des dritten Quartals 2021, einem Betrag von 1,83 €/MWh. Also erhöht sich der berechnete Fernwärmepreis nur um 1,54 €/MWh. Die Berechnung nach gültigem Preisblatt ergibt für das 3. Quartal 2021 einen Arbeitspreis vonAP = 63,25 €/MWh (Anpassungsformel) + 1,54 €/MWh (CO2-Abgabe) = 64,79 €/MWh (neuer Arbeitspreis).
Durch die 6/1/6 Regelung ergibt sich für den Mengenpreis des 2. Halbjahres 2021 eine bereits enthaltene CO2-Abgabe von 2,49 €/MWh. Also erhöht sich der berechnet Mengenpreis nur um 0,88 €/MWh. Die Berechnung nach gültigem Preisblatt ergibt für das 2. Halbjahr 2021 einen Mengenpreis von
MP = 105,02 €/MWh (Anpassungsformel) + 0,88 €/MWh (CO2-Abgabe) = 105,90 €/MWh (neuer Mengenpreis).
01.04.2021Preisanpassung
Die von der Bundesregierung beschlossene CO2-Abgabe ist für Kunden der WVR Wärmeversorgung GmbH Radeberg erst ab April 2021 fällig. Demzufolge wären auf dem Fernwärmepreis 4,55 €/MWh zusätzlich zum Fernwärmepreis zu entrichten. Zur zusätzlichen Belastung durch die CO2-Abgabe sind auch die reinen Beschaffungspreise stark gestiegen. Aufgrund der Erzeugungsstruktur konnte jedoch die Belastung durch die CO2-Abgabe auf 3,37€/MWh gesenkt werden. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die CO2-Abgabe anteilig in einigen Indexwerten der gültigen Preisanpassungsformel enthalten. Dies entspricht, durch die 3/1/3 Regelung für den Preis des zweiten Quartals 2021, einem Betrag von 0,97 €/MWh. Also erhöht sich der berechnete Fernwärmepreis nur um 2,40 €/MWh. Die Berechnung nach gültigem Preisblatt ergibt für das 2. Quartal 2021 einen Arbeitspreis vonAP = 60,58 €/MWh (Anpassungsformel) + 2,4 €/MWh (CO2-Abgabe) = 62,98 €/MWh (neuer Fernwärmepreis).
01.01.2021 Preisanpassung
Die weiterhin niedrigen Beschaffungspreise sorgen für eine vergleichsweise leichte Änderung der Fernwärmepreise im 1. Quartal 2021. Demgegenüber steht ein Anstieg der Lohn- und Investitionskosten, sodass der Grundpreis (Leistungspreis) für das Jahr 2021 ansteigt.Aktuelles von der Wärmeversorgung GmbH 2020
01.10.2020 Preisanpassung
Die stark gefallenen Beschaffungspreise sorgen erneut für eine Verringerung der Fernwärmepreise im 4. Quartal 2020.01.07.2020 Preisanpassung
Die stark gesunkenen Beschaffungspreise sorgen für eine deutliche Verringerung der Fernwärmepreise im 3. Quartal 2020.25.05.2020 Preisanpassun
BekanntmachungFernwärmeunterbrechung In dem Zeitraum 02.06.2020 – 11.06.2020 (unter Vorbehalt) kommt es zur Unterbrechung der Heizungsversorgung und Warmwasserbereitung aufgrund von Reparaturmaßnahmen. Kalt- und Frischwasser ist davon nicht betroffen.
Betroffen sind die Gebäude an folgenden Anschlusspunkten:
Flügelweg 57 / 59 / 60 / 61
Schwabacher Allee 7 / 16
Oberkircher Ring
Garchinger Str.
Neckargemünder Str.
Schwalbacher Str.
Richard-Wagner-Str. 12
Die WVR Wärmeversorgung GmbH Radeberg bittet um Ihr Verständnis.